AGB

Vertragsgegenstand:
Der Vertragsgegenstand ist die mietweise Überlassung von Dachboxen.

Mietpreis:
Die Mietpreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Montage. Es gilt der im Mietvertrag / Auftragsbestätigung schriftlich vereinbarte Mietpreis.

Bezahlung:
Die Miete ist bei Übergabe der Dachbox ohne Abzug zu zahlen. Bei Neukunden ist der Mietpreis innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung per Überweisung, in bar oder PayPal zu begleichen. Sollte der Mieter diesem nicht fristgerecht nachkommen, kann die Buchung vom Vermieter storniert werden.

Bei Abholung ist eine Kaution in Höhe von 50 Euro in bar oder per PayPal zu hinterlegen. Die Kaution wird an den Mieter zurückgezahlt, sobald die Dachbox im vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben wurde. Andernfalls wird die Kaution bis zum Ende der Schadensregulierung einbehalten und mit dem Schaden verrechnet.

Mietzeitänderung:
Eine Veränderung der vertraglich vereinbarten Mietzeit muss mit dem Vermieter einvernehmlich verabredet werden.

Haftung des Vermieters:
Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Fahrzeugführer ist für die ordnungsgemäße Montage der Dachbox selbst verantwortlich. Für Hilfestellungen und Ausführungen steht der Vermieter auf ausdrücklichem Wunsch des Kunden mit seinem Fachwissen zur Verfügung. Für dabei eventuell entstehende Schäden wird keinerlei Haftung übernommen. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden hiermit ausgeschlossen.

Haftung des Mieters:
Der Mieter bestätigt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages die Haftung für Schäden an der Dachbox, die nicht dem normalen Verschleiß unterliegen, für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Feuer, Unglücksfall, Nachlässigkeit, Diebstahl, Abhandenkommen der Dachbox oder Benutzung zu verbotenen Zwecken. Der Mieter hat die Dachbox in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben, d. h. in dem Zustand, wie er die Dachbox bei Abholung übernommen hat. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Grundsätzen. Die Überlassung der Dachbox an Dritte ist nicht gestattet. Der Mieter ist für die ordentliche Beladung der Dachbox verantwortlich und haftet deshalb auch für alle Schäden, die durch das Ladegut entstehen.

Verbotene Nutzung:
Die Benutzung der Dachbox erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Mieter ist es untersagt, die Dachbox für folgende Zwecke zu verwenden:

Transport von Lebewesen, Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen oder Fahrzeugtests, Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen, Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, Weitervermietung, sonstige Verwendungszwecke, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.

Sicherheitshinweise:
Der Mieter verpflichtet sich, die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften und die Benutzerempfehlungen vom Vermieter zu beachten.

Mietvoraussetzung:
Die Vermietung erfolgt nur gegen Hinterlegung einer Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes sowie der vereinbarten Kaution.

Versicherung:
Eine Versicherung der Dachbox ist nicht im Mietpreis eingeschlossen. Die Dachbox und das Reisegepäck können und sollten vom Mieter, in Absprache mit der bestehenden KFZ-Versicherung, selbstständig versichert werden.

Reservierung:
Die Übernahme der Dachbox hat spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit zu erfolgen, danach ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.

Übergabe:
Die Übergabe der Dachbox an den Mieter erfolgt zur vorab vereinbarten Zeit.

Rückgabe:
Sollte der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten werden und hierdurch ein Schadensersatzanspruch eines nachfolgenden Mieters entstehen, so haftet der Mieter für alle Forderungen und Ansprüche, die gegen den Vermieter aus nicht rechtzeitiger Bereitstellung entstehen und stellt den Vermieter von solchen Forderungen frei.

Zusätzlich für jeden nicht vereinbarten Überziehungstag kann der Vermieter dem Mieter eine Gebühr in Höhe von 10 Euro pro vermieteter Dachbox in Rechnung stellen.

Stornierung:
Stornierungen sind grundsätzlich jederzeit vor Mietbeginn möglich. Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht kann der Mieter bis 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei durch Stornierung in Textform vom Vertrag zurücktreten. Geschieht dies in einem Zeitraum, der weniger als 14 Tage, jedoch mehr als 7 Tage vor dem vereinbarten Mietzeitraum liegt, ist eine Gebühr in Höhe von 50 Prozent der vereinbarten Miete zu zahlen. Bei Stornierungen bis 7 Tagen vor Mietbeginn, verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung der vollen im Vertrag vereinbarten Mietsumme.

Reparatur:
Reparaturen, die im Mietzeitraum notwendig sind um die Betriebs- und Verkehrssicherheit der Dachbox zu gewährleisten, dürfen vom Mieter nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.

Die Reparaturkosten trägt der Vermieter unter Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haften muss.

Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 28816 Stuhr.
Stuhr, 01.03.2025.

Nach oben scrollen